Die Besetzung offener Stellen in Handwerk, Logistik oder Pflege erfordert eine fundierte Kalkulation der Personalkosten. Bei einer Vakanz stehen Betrieben im Wesentlichen drei Wege offen: die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), die Personalvermittlung durch Dritte oder die eigene Anzeigenschaltung. Die Wahl des Modells entscheidet maßgeblich über die Gesamtkosten. Ein typischer Vergleich für eine Stelle mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten zeigt deutliche Unterschiede. Bei der Zeitarbeit liegen die Kosten durch den Aufschlag für den Verleih oft bei 1,8 bis 2,3 des Bruttogehalts, was monatliche Rechnungen von ca. 5.400 bis 6.900 Euro bedeutet (Stand September 2026). Die Personalvermittlung berechnet meist ein Erfolgshonorar zwischen 15 und 25 Prozent eines Bruttojahresgehalts, zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand September 2026). Eigene Anzeigen verursachen Kosten für Schaltungen, Software oder Personalmarketing, liegen jedoch selten über 2.000 Euro pro Stelle (Stand September 2026). Die Zeitarbeit bietet Flexibilität bei Auftragsspitzen, ist aber langfristig der teuerste Weg. Die Vermittlung eignet sich für Fachkräfte, bei denen interne Ressourcen fehlen. Eigene Anzeigen lohnen sich bei einer kontinuierlichen Arbeitgebermarke. Wenn Sie Mitarbeiter aus dem EU-Ausland suchen, bietet dieser Mitarbeiter aus EU einstellen Leitfaden: Ein strukturierter Prozess für deutsche Betriebe eine Orientierung. Zudem unterstützt die EU-Bürger einstellen Checkliste: Rechtliche Grundlagen und formale Abläufe bei der Absicherung der administrativen Schritte. Zeitarbeit ist nicht die richtige Wahl, wenn eine langfristige betriebliche Bindung angestrebt wird, da hier die Fluktuation systembedingt höher ist. Die Beauftragung von Vermittlern lohnt sich nicht bei niedrigqualifizierten Stellen, da die Kosten in keinem Verhältnis zur Lohnsumme stehen. Eigene Anzeigen sind ineffektiv, wenn das interne Personalmanagement keine Zeit für die professionelle Korrespondenz mit Bewerbern aufbringt. Rechtliche Hinweise: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Informationen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), Ihrem Steuerberater oder den Fachabteilungen der Krankenkassen. Fragen zur Mindestlohnprüfung und Sozialversicherung beantwortet der Zoll.