Anspruch auf Kindergeld für EU-Bürger

Als EU-Bürger haben Sie Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten. Kindergeld unterstützt Familien und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. In der Regel müssen Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ausgezahlt wird monatlich auf ein Bankkonto. Halten Sie Meldebescheinigung und Arbeitsvertrag bereit, das beschleunigt das Verfahren.

Voraussetzungen

Für EU-Bürger gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für Deutsche:

  • Sie haben einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder arbeiten hier.
  • Sie sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig.
  • Das Kind lebt in Ihrem Haushalt oder wird von Ihnen regelmäßig unterstützt.
  • Für Kinder über 18 gelten besondere Voraussetzungen, etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums.

Ein wichtiger erster Schritt ist die Anmeldung Ihres Wohnsitzes beim Bürgeramt.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro im Monat, für jedes Kind gleich viel. Gezahlt wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus besteht der Anspruch weiter, wenn sich das Kind zum Beispiel in Ausbildung oder Studium befindet, längstens bis zum 25. Geburtstag.

So stellen Sie den Antrag bei der Familienkasse

Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Familienkasse, online oder mit dem Formular und der Anlage Kind. Legen Sie diese Unterlagen bei:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Meldebescheinigung
  • Arbeitsvertrag oder Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit
  • Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen und dem Kind
  • gegebenenfalls eine Haushaltsbescheinigung

Stellen Sie den Antrag bald nach Ihrer Anmeldung: Rückwirkend zahlt die Familienkasse nur für die letzten sechs Monate vor Eingang des Antrags.

Kindergeld und Steuern

Kindergeld ist steuerfrei. In der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob für Sie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist.

Wenn Ihre Familie im Heimatland lebt

Arbeiten Sie in Deutschland und Ihre Kinder leben in einem anderen EU-Land, können Sie ebenfalls Anspruch haben. Dann wird geprüft, ob im Heimatland vergleichbare Leistungen gezahlt werden. Diese werden angerechnet, Deutschland zahlt gegebenenfalls die Differenz.