Um LKW-Fahrer aus Polen für ein deutsches Unternehmen zu gewinnen, sind die Anerkennung des Führerscheins und der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nach Richtlinie 2003/59/EG entscheidend. Da Polen EU-Mitglied ist, gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Polnische Führerscheine der Klassen C1, C1E, C und CE sind in Deutschland ohne Umschreibung gültig. Die für die gewerbliche Tätigkeit nötige Schlüsselzahl 95 muss im Führerschein eingetragen sein oder durch eine Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN) belegt werden. Arbeitgeber sollten prüfen, dass die Weiterbildungsmodule in Polen absolviert wurden und der EU-Norm entsprechen.
Die Anstellung erfolgt direkt über einen deutschen Arbeitsvertrag. Dabei sind das Mindestlohngesetz (MiLoG) und branchenspezifische Tarifverträge zu beachten. 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Im Fernverkehr sind Spesen nach den steuerlichen Pauschalen ein wesentlicher Teil des Nettoeinkommens.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Einstellen von Mitarbeitern aus der EU und in der Checkliste für die Einstellung von EU-Bürgern. Ob sich Zeitarbeit, Vermittlung oder eine eigene Anzeige mehr lohnt, zeigt der Kostenvergleich. Neben Polen können Sie auch in Rumänien, Spanien, Kroatien, Tschechien, der Slowakei, Bulgarien, Ungarn oder Lettland suchen.
Eine direkte Anstellung ist nicht zielführend, wenn der Betrieb keine Kapazitäten für Einarbeitung und Sprachförderung hat oder der Einsatzort ständig wechselt, ohne dass feste Strukturen vorhanden sind.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständige IHK, die Bundesagentur für Arbeit oder ein Steuerberater.