Das Gehalt in Deutschland ist für die meisten Menschen aus Polen, Rumänien, Kroatien oder Ungarn der wichtigste Grund, hier zu arbeiten, und zugleich der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen: Brutto ist nicht Netto, der Mindestlohn gilt pro Stunde und nicht pro Monat, und ein Zimmer vom Arbeitgeber darf nicht einfach vom Lohn abgezogen werden. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie 2026 mindestens verdienen müssen, was in 14 häufigen Berufen üblich ist, wie aus Brutto Netto wird, welche Abzüge erlaubt sind und wie Sie Ihre Lohnabrechnung in fünf Minuten prüfen.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Er gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Sprache, Branche oder Vertragsart: in Vollzeit und Teilzeit, in der Zeitarbeit, in der Saisonarbeit und im Minijob. Ausgenommen sind nur Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn rund 2.400 Euro brutto im Monat (13,90 Euro mal etwa 173 Stunden). Der Mindestlohn muss in Geld ausgezahlt werden, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats. Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung dürfen nicht darauf angerechnet werden. Wer weniger als 13,90 Euro pro Stunde bekommt, kann den Differenzbetrag drei Jahre lang nachfordern; der Zoll prüft Verstöße und verhängt Bußgelder gegen den Arbeitgeber, nicht gegen Sie.

Branchenmindestlöhne und Tarifverträge: Oft deutlich mehr

In vielen Branchen gilt ein höherer Branchenmindestlohn, der für alle Betriebe der Branche verbindlich ist. Beispiele sind die Altenpflege (Pflegemindestlohn, Stand 2026 über 16 Euro für Hilfskräfte und über 20 Euro für Fachkräfte, jeweils zum 1. Juli angepasst), die Gebäudereinigung, das Dachdecker-, Maler- und Elektrohandwerk sowie die Zeitarbeit mit einer eigenen Lohnuntergrenze oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Dazu kommen Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die in Industrie, Bau, Logistik und öffentlichem Dienst Löhne deutlich über dem Mindestlohn festlegen, gestaffelt nach Tätigkeit und Berufsjahren.

Fragen Sie vor der Unterschrift: Ist der Betrieb tarifgebunden, und in welche Lohngruppe werde ich eingruppiert? Ein tarifgebundener Betrieb zahlt in der Regel mehr, erhöht die Löhne jährlich und zahlt Zuschläge für Schicht, Nacht und Wochenende. Welche Löhne in Ihrem Beruf aktuell in den Stellenanzeigen stehen, sehen Sie in der Stellenübersicht, auf jobroute.org ist das Gehalt bei jeder Stelle angegeben.

Was verdient man in Deutschland? Gehaltsspannen in 14 Berufen

Die folgenden Spannen sind typische Bruttomonatsgehälter in Vollzeit für Beschäftigte ohne lange Betriebszugehörigkeit, Stand 2026. In Süddeutschland und in Großstädten liegen die Werte eher am oberen Ende, in ländlichen Regionen Ostdeutschlands eher am unteren. Zuschläge, Überstunden und Sonderzahlungen kommen hinzu.

Beruf Brutto pro Monat Hinweis
Lagerarbeiter, Kommissionierer 2.400 bis 2.900 Euro Schichtzuschläge oft 10 bis 25 Prozent
Staplerfahrer 2.600 bis 3.200 Euro Staplerschein erforderlich
Lkw-Fahrer (C/CE) 2.800 bis 3.800 Euro Fernverkehr mit Spesen deutlich mehr netto
Produktionsmitarbeiter 2.600 bis 3.400 Euro Industrie mit Tarif oben, Lebensmittel unten
Schweißer 3.000 bis 4.000 Euro Mit gültigen Prüfungen (ISO 9606) mehr
Elektriker 3.200 bis 4.200 Euro Anerkannter Abschluss oder Berufserfahrung
Maurer, Fliesenleger 3.200 bis 4.000 Euro Bau-Tarif, saisonale Schwankungen
Bauhelfer 2.500 bis 3.000 Euro Oft über Zeitarbeit
Pflegehelfer 2.700 bis 3.300 Euro Pflegemindestlohn, Zuschläge für Nacht und Wochenende
Pflegefachkraft 3.300 bis 4.300 Euro Anerkennung der Ausbildung nötig
Koch 2.600 bis 3.400 Euro Hotels und Systemgastronomie oben
Küchenhilfe, Servicekraft 2.400 bis 2.700 Euro Trinkgeld kommt steuerfrei hinzu
Reinigungskraft 2.400 bis 2.700 Euro Branchenmindestlohn Gebäudereinigung
Erntehelfer, Saisonarbeit Mindestlohn, 13,90 Euro pro Stunde Oft mit Unterkunft, Stundenzahl schwankt

Brutto und Netto: Was bleibt vom Gehalt übrig?

Vom Bruttolohn behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer und Ihren Anteil an den Sozialversicherungen ein und führt beides ab. Ausgezahlt wird das Netto. Die Sozialabgaben machen für Arbeitnehmer rund 20 bis 21 Prozent des Bruttolohns aus, die Lohnsteuer kommt je nach Höhe des Gehalts und Steuerklasse hinzu. Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von rund 12.350 Euro im Jahr, auf den keine Steuer anfällt.

Abzug Arbeitnehmeranteil 2026 Wofür
Rentenversicherung 9,3 Prozent Rente, auch im Heimatland anrechenbar (EU-Koordinierung)
Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag (rund 1,45 Prozent) Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Krankengeld
Pflegeversicherung 1,8 Prozent, Kinderlose ab 23 Jahren 2,4 Prozent Pflege im Alter
Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent Arbeitslosengeld nach 12 Monaten Beschäftigung
Lohnsteuer Je nach Steuerklasse und Höhe Wird mit der Steuererklärung endgültig berechnet

Ein Beispiel: 2.400 Euro brutto in Steuerklasse I, kinderlos, ergeben 2026 etwa 1.700 bis 1.750 Euro netto, abhängig vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Bei 3.200 Euro brutto bleiben etwa 2.200 bis 2.250 Euro, bei 4.000 Euro brutto etwa 2.650 bis 2.700 Euro. Ein Brutto-Netto-Rechner im Internet liefert Ihnen den genauen Wert; geben Sie dafür Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer (nein, wenn Sie keiner Kirche in Deutschland angehören) und den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ein.

Steuerklassen: Welche gilt für Sie?

Deutschland hat sechs Steuerklassen. Sie bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer monatlich vorab einbehalten wird; die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung. Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete sowie für Verheiratete, deren Partner nicht in Deutschland lebt oder hier nicht als unbeschränkt steuerpflichtig gilt. Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende. Die Klassen III, IV und V sind für Ehepaare, bei denen beide in Deutschland steuerpflichtig sind. Steuerklasse VI gilt für ein zweites Arbeitsverhältnis und ist die teuerste.

Wichtig für Zuwanderer: Lebt Ihre Familie im Heimatland, werden Sie in der Regel in Steuerklasse I eingeordnet, auch wenn Sie verheiratet sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepaare aus EU-Ländern beim Finanzamt die Zusammenveranlagung beantragen, was die Steuer senkt. Kindergeld gibt es 2026 in Höhe von 259 Euro pro Kind und Monat auch für Kinder, die im EU-Ausland leben, sofern Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten; der Antrag geht an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ohne Steuer-Identifikationsnummer rechnet der Arbeitgeber vorläufig nach Steuerklasse VI ab; die Nummer kommt nach der Anmeldung automatisch per Post, und die Abrechnung wird dann korrigiert.

Unterkunft vom Arbeitgeber: Was darf abgezogen werden?

Viele Betriebe stellen ein Zimmer oder eine Wohnung. Drei Regeln schützen Sie: Erstens muss der Mindestlohn in Geld ausgezahlt werden, die Unterkunft darf nicht darauf angerechnet werden. Zweitens braucht die Miete eine eigene schriftliche Vereinbarung mit Preis, Zimmer und Kündigungsfrist, also einen Mietvertrag oder eine klare Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Drittens darf der Arbeitgeber die Miete nur bis zur Pfändungsfreigrenze mit dem Nettolohn verrechnen, sodass Ihnen ein Existenzminimum von rund 1.500 Euro netto monatlich bleiben muss. Wird die Unterkunft kostenlos oder sehr günstig gestellt, gilt sie steuerlich als Sachbezug mit einem amtlichen Wert von knapp 300 Euro monatlich, auf den Steuer und Sozialabgaben anfallen; das erscheint dann als Position auf Ihrer Abrechnung.

Üblich sind 200 bis 400 Euro pro Monat für ein Zimmer je nach Region. Verlangen Sie vor der Anreise Fotos, Adresse und den schriftlichen Preis. Was bei Unterkunft, Vertrag und den ersten Wochen sonst zu beachten ist, lesen Sie im Leitfaden Arbeit in Deutschland finden.

Zuschläge, Überstunden, Urlaub und Krankheit

  • Überstunden: Werden nach Arbeitsvertrag oder Tarif bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Eine Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist bei normalen Löhnen nur in engen Grenzen zulässig. Lassen Sie sich Ihre Stunden schriftlich bestätigen; der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit dokumentieren.
  • Zuschläge: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind nur Pflicht, wenn Tarif oder Vertrag sie vorsehen. Werden sie gezahlt, sind sie bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei: 25 Prozent für Nachtarbeit, 50 Prozent für Sonntage, 125 Prozent für Feiertage.
  • Urlaub: Mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche, viele Tarife geben 28 bis 30. Im ersten halben Jahr entsteht der Anspruch anteilig.
  • Krankheit: Nach vier Wochen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiter, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (rund 70 Prozent des Bruttolohns). Die Krankmeldung muss am ersten Tag erfolgen, die ärztliche Bescheinigung spätestens am vierten Tag oder früher, wenn der Vertrag es verlangt.
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld: Keine gesetzliche Pflicht, aber in vielen Tarifverträgen üblich. Fragen Sie danach.

Zeitarbeit: Lohn, Equal Pay und Branchenzuschläge

In der Zeitarbeit sind Sie bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeiten im Kundenbetrieb. Es gilt die Lohnuntergrenze der Branche, meist der Tarifvertrag der Zeitarbeit mit Entgeltgruppen. In vielen Branchen kommen nach einigen Wochen im selben Einsatz Branchenzuschläge dazu, und spätestens nach neun Monaten im selben Kundenbetrieb haben Sie Anspruch auf dasselbe Gehalt wie die Stammbelegschaft (Equal Pay), sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag mit einer Firma mit deutscher Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung geschlossen ist und dass auch einsatzfreie Zeiten bezahlt werden; das ist in Deutschland Pflicht.

Lohnabrechnung prüfen: fünf Minuten, die sich lohnen

Sie haben Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung für jeden Monat. Prüfen Sie diese Punkte:

  1. Stunden und Stundenlohn: Stimmen die abgerechneten Stunden mit Ihren Aufzeichnungen überein? Liegt der Stundenlohn mindestens bei 13,90 Euro, in Branchen mit Mindestlohn entsprechend höher?
  2. Zuschläge: Sind Nacht-, Wochenend- und Überstundenzuschläge aufgeführt, wenn Sie sie geleistet haben?
  3. Steuerklasse: Steht dort I (oder die für Sie richtige Klasse) und nicht VI, obwohl Ihre Steuer-ID längst vorliegt?
  4. Abzüge: Nur Lohnsteuer, Sozialversicherung und schriftlich vereinbarte Posten wie Miete. Pauschale Abzüge für „Verwaltung", „Vermittlung" oder „Arbeitskleidung" sind unzulässig.
  5. Auszahlung: Der Nettobetrag auf dem Konto entspricht dem Netto auf der Abrechnung, und die Zahlung kommt pünktlich.

Bei Unstimmigkeiten sprechen Sie zuerst die Personalabteilung an, schriftlich und mit Fristen. Hilft das nicht, beraten Gewerkschaften und die Beratungsstellen „Faire Mobilität" kostenlos in Ihrer Sprache. Bewahren Sie alle Abrechnungen auf; Sie brauchen sie für Wohnungssuche, Kindergeld, Steuererklärung und Rente.

Steuererklärung: Oft gibt es Geld zurück

Die Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer freiwillig, lohnt sich aber fast immer, besonders im ersten Jahr: Wer erst im Laufe des Jahres angefangen hat, hat meist zu viel Lohnsteuer gezahlt. Absetzbar sind unter anderem Fahrten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung bei Familie im Heimatland, Heimfahrten, Arbeitsmittel und Sprachkurse. Die Frist für die freiwillige Erklärung beträgt vier Jahre; Pflichtabgaben, etwa bei Steuerklasse VI oder mehreren Arbeitgebern, sind bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Die Erklärung geht online über ELSTER; Lohnsteuerhilfevereine helfen gegen einen kleinen Mitgliedsbeitrag.

Checkliste: Gehalt in Deutschland richtig verstehen

  • Stundenlohn brutto im Vertrag, mindestens 13,90 Euro (2026), ab 2027 mindestens 14,60 Euro
  • Wochenstunden, Schichtmodell und Zuschläge schriftlich
  • Tarifbindung und Lohngruppe erfragt
  • Unterkunft mit eigener Vereinbarung, Preis und Kündigungsfrist
  • Steuer-ID an den Arbeitgeber gegeben, Steuerklasse auf der Abrechnung geprüft
  • Jede Lohnabrechnung geprüft und aufbewahrt
  • Kindergeld für Kinder im Heimatland beantragt
  • Steuererklärung für das erste Jahr eingeplant

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