Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Er gilt für fast alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob, und unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch darauf, auch Arbeitnehmer aus Polen, Rumänien oder anderen EU-Ländern.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der Mindestlohn ist immer ein Bruttolohn pro Arbeitsstunde. Davon gehen Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer ab. Ausgezahlt wird der Nettobetrag. Ein Arbeitgeber darf also keinen „Netto-Mindestlohn“ zusagen und dann weniger zahlen, als nach den Abzügen vom Bruttobetrag übrig bleibt.

Rechenbeispiel: Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche

Bei 40 Wochenstunden arbeiten Sie im Monatsschnitt etwa 173 Stunden. Bei 13,90 Euro ergibt das rund 2.409 Euro brutto im Monat. Als grobe Orientierung bleiben bei Vollzeit etwa vier Fünftel davon netto übrig. Der genaue Betrag hängt von Krankenkasse, Steuerklasse und Kindern ab und steht in Ihrer Abrechnung.

Welche Abzüge gibt es?

  • Rentenversicherung: Arbeitnehmeranteil 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmeranteil 1,3 %
  • Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse
  • Pflegeversicherung: rund 1,8 %, für Kinderlose mit Zuschlag
  • Lohnsteuer: hängt von Steuerklasse und Familiensituation ab und fällt beim Mindestlohn für Alleinstehende oft niedrig aus

Minijob

Im Minijob dürfen Sie 2026 bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Auch hier gilt der Mindestlohn pro Stunde. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, Sie erhalten den Betrag fast vollständig ausgezahlt.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

  • Auszubildende, für sie gilt eine eigene Mindestausbildungsvergütung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung

Branchen mit höherem Mindestlohn

In einigen Branchen gelten eigene Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Wert liegen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Elektrohandwerk. Dann muss der Arbeitgeber den höheren Wert zahlen. Fragen Sie vor der Unterschrift, ob ein Tarifvertrag gilt.

Mindestlohn und Unterkunft

Stellt Ihr Arbeitgeber eine Unterkunft, darf er dafür nicht beliebig vom Lohn abziehen. Welche Anrechnung zulässig ist, regeln die Sachbezugswerte. Lassen Sie sich alle Abzüge schriftlich erklären.

So prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung

  1. Teilen Sie das Bruttogehalt durch Ihre Monatsstunden. Das Ergebnis muss mindestens 13,90 Euro betragen.
  2. Prüfen Sie, ob alle geleisteten Stunden bezahlt wurden, auch Überstunden.
  3. Kontrollieren Sie, ob die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgezogen wurden.
  4. Bewahren Sie Ihre eigenen Aufzeichnungen der Arbeitszeit auf.

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber weniger zahlt?

Sprechen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber an und fordern Sie den fehlenden Lohn schriftlich nach. Hilft das nicht, können Sie sich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden, der die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert, oder sich bei einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Wer den Mindestlohn unterschreitet, riskiert hohe Bußgelder und muss Lohn nachzahlen.